Carport, Garage oder Gartenhaus: Was muss man vor dem Bau rechtlich beachten?
![]() |
Ein Carport ist schnell gebaut, aber haben Sie auch rechtlich
alles beachtet? Foto: Fotolia
|
Baurecht der Bundesländer unbedingt
beachten
Nehmen wir mal an, Sie möchten ein
Carport bauen. Ein Carport wird, als überdachter Stellplatz, im öffentlichen
Baurecht wie eine Garage betrachtet. Die gesetzlichen Regelungen dazu sind von
Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Grundsätzlich
kann man sagen, dass ein Carport eine bauliche Anlage darstellt, die im
öffentlichen Baurecht immer genehmigungspflichtig ist. Die Landesbauordnungen
stellen Orientierungen auf, denen Sie entnehmen können, ob für einen Carport
ein Bauantrag gestellt werden muss.
Streit
mit dem Nachbarn vermeiden
Bevor es
aber überhaupt dazu kommt, empfehlen wir, unabhängig von der rechtlichen Lage,
bauliche Veränderungen auf dem Grundstück immer schon im Vorwege mit den
angrenzenden Nachbarn zu besprechen, um mögliche Probleme frühzeitig zu lösen.
Denn auch Ihr Nachbar hat eigene Rechte, die er geltend
machen kann. Bevor es deshalb zu Auseinandersetzungen kommt, sollten Sie sich
über seine und Ihre Rechte informieren.
In der Regel dürfen Garagen, Gartenhäuser oder Carports in
Deutschland grenznah ohne die Genehmigung von Nachbarn errichtet werden, wenn
sie eine Länge von 9 Metern und eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten.
Sollte dies doch der Fall sein, muss eine schriftliche Genehmigung vom
Eigentümer des Nachbargrundstücks eingeholt werden. Diese Genehmigung ist nicht
überall formlos möglich, sondern muss je nach Bundesland auch beurkundet und im
sogenannten „Baulastenverzeichnis“ eingetragen werden.
Auf der sicheren Seite: Im Bauamt nachfragen
Auch, wenn Ihr Bauvorhaben aufgrund seines Formats keiner
Lizenz bedarf, ist die Aufstellung nicht automatisch zulässig. Es sind trotzdem
weitere Bestimmungen der Baunutzungsverordnung, Bauordnung und des Bebauungsplans,
wie etwa die zulässige bebaubare Fläche des Grundstücks, Grenzabstände,
Grenzbebauung, Baufluchten und weitere Aspekte zu berücksichtigen und
einzuhalten. Das klingt jetzt erstmal nach viel Aufwand - aber fragen Sie
einfach im Vorfeld beim zuständigen Bauamt nach. Dort kann man Ihnen auch bei
Fragen rund um den Antrag und bei Sonderfällen weiterhelfen.
Kommentare