Einzäunung des Grundstücks: Was ist zu beachten?
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Was gibt es beim Einzäunen zu beachten? Wir klären auf. |
Der Eigentümer eines
Grundstücks hat das Recht, dieses einzäunen - oder eben auch nicht. So steht es
im § 903 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Die meisten Bundesländer haben aber definiertere Angaben, was die Einfriedung
eines Grundstücks betrifft, im so genannten Nachbarschaftsrecht verankert. Was
generell zu beachten ist, damit es keinen Streit mit dem Nachbarn oder der
Baubehörde gibt, haben wir uns mal angeschaut.
Grundstücksgrenze:
Zaun oder Hecke?
Die "Einfriedung"
einer Anlage ist der juristische Oberbegriff für Zäune und Mauern, die ein Grundstück vom Nachbaranwesen abgrenzen
und vor Beeinträchtigungen zu schützen. Darunter fallen das
Betreten das Grundstücks von Menschen und Tieren sowie Witterungseinflüsse,
Lärm und Einblicke von außen. Abgrenzende Zäune oder Hecken
sollen also den Frieden eines Grundstückes sicherstellen und werden deswegen
„Einfriedung“ genannt. Es wird zwischen "toten Einfriedungen" wie Zäunen und "lebenden
Einfriedungen" wie Gartenhecken unterschieden.
Konflikte
mit den Nachbarn vermeiden
Gartenzäune
und -mauern sind bauliche
Anlagen, die nur bis zu einer bestimmten Höhe baugenehmigungsfrei
sind. Diese Höhe wird nach landesrechtlichen Vorgaben bestimmt. Als ersten
Schritt, bevor Sie einen Zaun errichten, empfehlen wir von Nordbleche, sich diese Information
bei Ihrer Baubehörde
einzuholen. Ist die baurechtliche Seite geklärt, sollten Sie sich auch mit
ihren Nachbarn absprechen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Solche Konflikte um die Errichtung eines Zaunes
landen nämlich nicht selten vor Gericht. Das ist einerseits mit unnötigen
Kosten verbunden, andererseits nimmt der nachbarschaftliche Frieden damit einen
großen Schaden. Und wer möchte schon in dauerhaftem Streit leben?
Gerichtliche Urteile im Nachbarschaftsstreit
Wer zum Beispiel eine Hecke als Grundstücksgrenze
pflanzt, sollte sich im Klaren darüber sein, dass diese auch gepflegt werden
muss. In einem kürzlich gefällten Urteil von Juni 2017 beschloss der höchste
Zivil-Gerichtshof, dass der Besitzer der Hecke dazu verpflichtet ist, sie
regelmäßig zu schneiden. Der Nachbar hatte geklagt, da ihm die Hecke die Sicht
versperrte (V ZR 230/16).
Weniger Aufwand haben Sie bei
Zäunen mit Sichtschutz. Diese geben auch
Privatssphäre, sollten sich jedoch in das örtliche Landschaftsbild einfügen. In
einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wurde ein Streit zwischen Nachbarn
beigelegt, indem es um einen Sichtschutzzaun ging, der von einer Partei als unästhetisch
und störend empfunden wurde. Das Gericht urteilte, dass eine bauliche Anlage
nur bei einer den Geschmacksinn verletzende Hässlichkeit als Verunstaltung
angesehen werden kann. (VG 13 K 122.16)
Alle Fragen geklärt? Dann steht dem Zaunkauf ja nichts mehr im Wege: www.zaunplatz.de
Alle Fragen geklärt? Dann steht dem Zaunkauf ja nichts mehr im Wege: www.zaunplatz.de
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