Bundestag beschließt Hochwasserschutzgesetz II: Was ist neu?

Beim Hochwasserschutz setzen wir auf WP Wasto.
Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen den vorgelegten Entwurf eines zweiten Hochwasserschutzgesetzes (HWG II) beschlossen. Doch was steht drin in dem Papier von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks? 

Zum einen geht es um die Planung und Baugenehmigungen von Hochwasserschutzanlagen, die vereinfacht werden sollen. Falls es zu Klagen gegen solche Anlagen kommt, sollen diese Verfahren beschleunigt werden. So herrscht für den Bauherren möglichst schnell Sicherheit.

Das Gesetz schreibt außerdem vor, die Hochwasservorsorge in sogenannten Hochwasser-Risikogebieten zu verstärken, heißt es in der Mitteilung des Umweltministeriums. Schutzbauten seien nämlich keine absolute Sicherheit vor Hochwasser, wie die vergangenen extremen Hochwässer gezeigt hätten. Aus diesem Grund können Kommunen nun im Bebauungsplan Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen festlegen. Dafür schafft das HWG II den rechtlichen Rahmen. 

Doch nicht nur die Kommune, auch jeder selbst kann etwas tun. Deshalb soll der Bauherr die "allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Hochwasserrisikos und der Lage seines Grundstücks beim hochwasserangepassten Bauen" beachten. Diese baulichen Maßnahmen umfassen beispielsweise höhere Türschwellen und Sicherung von technischen Einrichtungen. Doch bei den Wasserständen, kann auch das manchmal nicht reichen. Wir von Nordbleche setzen bei der Hochwasserbekämpfung auf WP Wasto Hochwasserschutz. Bei diesem System aus Stahl, bedarf nur die Montage der sogenannten Zahnschienen etwas Erfahrung. Das Einsetzten der Lamellen für den Schutz ist einfach und schnell erledigt - auch ohne gänzliche Handwerkserfahrung.

Ein weiterer Punkt sind Heizölanlagen. Diese sind in Hochwasser-Risikogebieten künftig verboten. Grund: Fast drei Viertel der Sachschäden an Gebäuden sind auf ausgetretenes Heizöl zurückführen. Neue und die Nachrüstung bestehender Anlagen innerhalb angemessener Fristen werden deshalb untersagt. Sollte ein Ersatz nicht möglich sein, müssen die Öltanks hochwasserfest gemacht werden.

Hendricks: "Das zweite Hochwasserschutzgesetz ist ein guter Kompromiss. Wir fördern damit hochwasserangepasstes Bauen und private Vorsorge, um Schäden durch künftige Hochwässer vorzubeugen." Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, bedarf aber nicht der Zustimmung durch die Länderkammer.

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