Ein Blick aufs Dach: Was Sie bei Schnee und Eis beachten müssen

Die Kälte hat Deutschland derzeit fest im Griff. Wenn es in dieser Zeit anfängt zu schneien, weiß fast jeder Hauseigentümer und teilweise Mieter, was zu tun ist: den Gehweg räumen. Doch ist die Straße erstmal frei, ist es mit der Pflicht nicht getan. Es lohnt ein Blick nach oben – aufs Dach.



Es gibt haufenweise Hinweise auf die Streu- und Räumpflicht bei Schneefall. Während für die Straßen die Gemeinde verantwortlich ist, sind es Hauseigentümer oft für die angrenzenden Gehwege an ihrem Grundstück. Auch Mieter müssen zur Schneeschaufel greifen, wenn dies in der Hausordnung beziehungsweise im Mietvertrag steht. Wer dies pflichtbewusst erfüllt, wähnt sich in Sicherheit, was mögliche Unfälle angeht.

Doch bei Schnee oder starker Eisbildung, sollten Sie unbedingt auch Ihr Hausdach regelmäßig begutachten - vor allem wenn es zur Straße endet. Zum einen für die eigene Sicherheit. Bei viel Schnee, der lange liegen bleibt, wird so manches Dach in Sachen Tragfähigkeit auf die Probe gestellt. Besonders größere Hallen sollten Sie im Blick behalten, um eine Katastrophe zu vermeiden. Entscheidend ist jedoch nicht nur die Schneemenge. Wechseln sich beispielsweise Tau- und Frostphasen ab, entsteht Eis oder nasser Schnee, die schon bei kleiner Menge viel Gewicht mit sich bringen.

Warnschild bei Dachlawinen-Gefahr aufstellen


Doch nicht nur den Extremfall, sondern auch kleinere Schäden gilt es zu vermeiden. Denn wenn der Schnee vom Dach herunterfällt, ist Gefahr im Verzug. Deshalb müssen Besitzer sichergehen, „dass von seinem Gebäude keine Gefahr für andere ausgehe“, wie Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus und Grund bei n-tv erklärt. Sonst wird die Verkehrssicherungspflicht verletzt. Ein erster ratsamer Schritt ist deshalb, ein Warnschild aufzustellen. Das bewahrt nicht vor Unfällen, ist aber ein erster Schritt zu mehr Sicherheit. Hier sind selbstgebastelte Schilder ausreichend.



Doch das Warnschild allein reicht nicht. Grenzt Ihr Hausdach an öffentliche Flächen, sollten Sie nicht erst bis zum Winter warten, um erste Maßnahmen zu ergreifen. Ein Schneefang verhindert das Risiko von herabfallenden Schnee nicht zu 100 Prozent, minimiert die Gefahr jedoch. Dabei ist es auch entscheidend, wo Sie den Schneefang am Dach anbringen. Unsere Experten helfen gerne weiter.

Schnee vom Dach räumen: Die Feuerwehr hilft 


Kommt es jedoch trotz Schneefang zu einem Schaden, prüfen Behörden und Versicherung, ob der Eigentümer den Schnee vom Dach hätte entfernen müssen. Falls Sie feststellen, die weiße Pracht muss runter, müssen Sie nicht selbst hochklettern. „Das könnte auch sehr gefährlich sein. Wir empfehlen, sich als Erstes an die Feuerwehr zu wenden, wenn man befürchtet, dass durch den Schnee Gefahr droht", so Wiech weiter.

Doch bei Schneewetter hat die Feuerwehr reichlich zu tun. Bei langer Wartezeit können Sie sich auch an das Ordnungsamt wenden, um nach Hilfe zu fragen. Dachdecker-Firmen kommen ebenfalls als Räumkommando in Frage. Doch ganzgleich wer Ihnen hilft: Ihr Dach muss sicher sein. Als Hauseigentümer müssen Sie Maßnahmen ergreifen, damit Personen sicher auf das Dach hinaufkommen.

Alle unsere Tipps kommen zu spät und eine Dachlawine hat einen Passanten verletzt oder ein Auto beschädigt? Dann hat der Geschädigte womöglich Anspruch auf Schadensersatz. Die Haftpflichtversicherung deckt in der Regel solche Fälle ab. Für Eigentümer gibt es zudem eine "Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundstückseigentümer", welche von Verbraucherschützern empfohlen wird. Beugen Sie zudem mit einer Elementarschaden-Versicherung vor, damit Sie bei Dachschäden durch Eis und Schnee die Kosten nicht selbst tragen müssen.  


  

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