Neues Gesetz: Hochwassermaßnahmen werden beschleunigt umgesetzt

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass Deutschland eher häufiger mit Hochwasser rechnen muss - und das nicht nur an Flüssen und Seen. Ein ausreichender Schutz im Vorfeld ist daher unerlässlich. Deshalb hat das Bundeskabinett kürzlich den Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes“ (Hochwasserschutzgesetz II) beschlossen. Das Ziel: Erleichterung sowie Beschleunigung bei der Planung, Genehmigung und Durchführung von Schutzmaßnahmen. Explizit bedeutet dies, dass ein Vorverkaufsrecht für Grundstücke eingeführt werden soll, falls diese für Hochwasserschutzmaßnahmen benötigt werden. Bei Gerichtsverfahren soll beispielsweise die 1. Instanz der Verwaltungsgerichte wegfallen, um Prozesse zu beschleunigen. Um die Schäden zu vermindern, die solch ein Hochwasser auslösen kann, gibt es zudem eine Reihe neuer Vorschriften für Risikogebiete. Neue Heizölverbraucheranlagen sind demnach verboten, für besteh