Sturm fegte auch Trapezblech Dach einfach so weg

Das Telefon stand am heutigen Montag nicht still, Sturm "Elon" und "Felix" haben ganz Arbeit geleistet und so manchen Schaden angerichtet. Zahlreiche Kunden und Hilfesuchende mailen uns schon das ganze Wochenende und rufen an, das Ihr Dachblech beschädigt ist. Auch heute noch pustet es nicht wenig über die Felder, doch im malerischen Holdorf -Unternehmenssitz von Nordbleche- hat es sich schon wieder ein wenig beruhigt. Umso mehr Ruhe die, teils verständlich aufgeschreckten, Kunden am Telefon mit Sachkompetenz und beruhigender Art zu beraten.

"Wichtig ist die unverzügliche Schadensmeldung"

(C) Fotolia - Sturmschaden
Wegen der zahlreichen Fragen die wir als Trapezblech Hersteller in solchen Fällen oftmals gar nicht beantworten können, hat sich unsere Internet Redaktion ein paar grundsätzliche Tipps beim unabhängigen Versicherungsexperten Florian D. Schulz eingeholt, um Ihnen eine erste Hilfestellung geben zu können, was ein Experte rät.

Schulz sagt ganz klar: "Melden Sie lieber zu viel als zu wenig. Sollte sich im Nachhinein ein Schaden als "belanglos" darstellen können Sie diesen ohne Entschädigung schließen lassen. Bei Qualitätsversicherern gilt dies dann auch nicht als Schaden. Andersherum wird es schwierig einen Schaden nach zu melden."

Schätzen Sie in etwa ab wieviel von Ihrem Dach beschädigt wurde, ziehen Sie ggf. einen Dachdecker hinzu der die Unterkonstruktion prüfen kann ob auch hier Arbeiten notwendig sind. Betrifft es nur die Dachdeckung, reicht die Angabe der zu reparierenden Quadratmeterfläche oder ggf. des gesamtes Daches.

"Bestellen Sie keinen Gutachter"

Dazu rät Schulz ebenfalls dringend. Dessen Kosten bleiben sonst an Ihnen hängen. Lediglich wenn es zum Streitfall kommt und sie entweder gewinnen oder Ihr Vertrag dies als Klausel vorsieht werden die Kosten für Gutachter erstattet.

Außerdem müssen Sie alles unternehmen um den Schaden zu mindern. Das heißt ihn so gering wie möglich zu halten. Sollten Sie also z.B. ein Loch im Dach haben, müssen Sie dies nach dem Sturm unverzüglich provisorisch flicken, um weitere Schäden zu vermeiden. Gerade nach heftigen Stürmen kann es Wochen dauern bis ein Handwerker überhaupt einen Termin für Sie frei hat. Haben Sie dann nichts unternommen, weil Sie ja auf das "ok" der Versicherung gewartet haben, übernimmt diese nur den ursprünglichen Schaden. Gleichzeitig sollten Sie alles was Sie am Schaden verändern gründlich "dokumentieren". Gerade bei Stürmen die bundesweit Schäden angerichtet haben, wie seinerzeit zum Beispiel 2007 Kyrill, können bis zu mehreren Monaten vergehen bis die Versicherungen mit den Begutachtungen nachkommen. Ohne Dokumentation und Zeugen können Sie Ihrer (!) Beweispflicht nicht mehr nachkommen.

Sonderfälle sind Schäden an und durch Bäume

Immer weniger Gebäudeversicherungen zahlen die Sanierung bzw. "Wiederaufforstung"  und vor allem "Entsorgung" von durch Sturm geschädigten Bäumen auf dem Grundstück. Sollten Sie über mehr als einen Baum verfügen, sollten Sie diesen Punkt unbedingt für zukünftige Schäden prüfen. Kommt es wiederum zu einem Schaden durch einen Baum bzw. dessen Teile weil z.B. ein Ast abbricht und in ein Auto weht, muss unterschieden werden ob der Baum schuldhaft vernachlässigt, also z.B. "morsch" oder ungesichert war oder   der Sturm einfach nur viel zu stark für den Baum war. (z.B. bei „Orkan“ laut OLG Urteil von 2002)
Im letzteren Fall muss der Geschädigte den Schaden hinnehmen und selber z.B. wie beschrieben über die Kasko abrechnen. Es wird aber immer geprüft ob der Besitzer des Baumes seinen "Sicherungspflichten" genug nachgekommen ist.

Sie sehen schon, hier ist einiges zu beachten. Ein ganz herzlicher Dank an Florian D. Schulz der auch Sie gerne berät: Der Gewerbemakler

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