Reverse Charge Verfahren bei Stahlerzeugnissen ausgesetzt

Eine ganze Branche atmet auf! Im Sommer sickerte die Nachricht so langsam durch und die Aufregung wurde zunehmen größer! Was in der Baubranche schon länger Praxis ist, sollte nun auch nach §13b Umsatzsteuergesetz beim Thema der Umkehr der Umsatzsteuerschuld bei Stahl- und Metalllieferungen erfolgen.

Die Änderungen hätten für uns als Trapezblech Handel eine Fülle an Umstellungen bedeutet. Nicht nur in der Buchhaltung, auch der Vertrieb muß Entscheiden, wann etwas umsatzsteuerfrei oder nicht ist. Von der Umstellung der Software, den Rechnungsstellungen uswusf. ganz zu schweigen. Die Theorie und Praxis hätte unverhältnismäßige Mehrbelastungen bedeutet, doch nun ist Aufatmen angesagt.

Trapezblech Hersteller atmen auf

Der Bundesverband Deutscher Stahlhandel und unser Branchenverband IFBS haben hier mal wieder großartige Arbeit geleistet so daß der Bundestag einem Änderungsantrag zugestimmt hat. (Tagesordnungspunkt 15; Drucksachen 18/3441 und das Plenarprotokoll zur Sitzung 18/73)

Doch Obacht! Das Gesetz muß vor Inkrafttreten noch den Bundestag passieren, was wohl noch vor Weihnachten passieren soll. Die Verbände empfehlen daher begonnene Umstellungen zu stoppen und abzuwarten. Es ist aber zu hoffen, daß es so durchgeht und die Hersteller und Händler für Dachbleche und Profilbleche aufatmen können.

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