Seit Juli 2014 nur noch CE gekennzeichnete Profilbleche zulässig
Ab dem 1. Juli 2014 dürfen nach der Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) tragende Profiltafeln nur noch mit CE Kennzeichnung und dazugehöriger Leistungserklärung nach DIN EN 1090-1 verbaut werden(1)
Bereits zum 1. Juli 2013 wurde die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie BPR durch die neue Bauprodukte-Verordnung BauPVO abgelöst und gilt als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten, so daß eine Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich ist.
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Nordbleche CE Zertifikat |
Die neue BauPVO und damit einhergehende CE Kennzeichnung von Profilblech (Trapezblech, Hochprofil, Sandwachplatten aber auch Dachpfannenblech, Wellblech etc.) stellte viele Hersteller und Händler vor große Herausforderungen. Eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2014 ermöglichte es vielen Profilblech Herstellern die bisher Ü-Zertifizierten Profilbleche nun den mit anderen Anforderungen gespickten CE Zertifizierungen zu unterziehen.
In der BauPVO werden die Bedingungen für das Inverkehrbringen und Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten geregelt. Außerdem werden hierin die Anforderungen an die CE Kennzeichnung und damit verbundene Leistungserklärung festgelegt.
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Nordbleche Zertifikat |
Ziel ist ein europäischer Qualitätsstandard und Vergleichbarkeit von Produkten mit einheitlichen Produktstandards und Prüfverfahren. Insbesondere die Leistungserklärung, welche stets mit der Lieferung der Produkte übergeben werden muß in gedruckter oder digitaler Form, unterscheidet sich von der bisherigen Bauprodukterichtline. Der LE sind die genauen Produkteigenschaften zu entnehmen, für jene der Hersteller einstehen und im fraglichen Falle auch zu haften hat.
Im Juni 2014 hat Nordbleche als Trapezprofil Hersteller den Übergang vom Ü-Zeichen zur Berechtigung CE Kennzeichnen zu können erfolgreich im Audit bestanden (wir berichteten im Blog) und in dieser Woche nun das offizielle Zertifikat der MPA NRW erhalten.
Lieferung muß CE Zeichen und Leistungserklärung beinhalten
Jedem Paket der gelieferten Produkte muß ein CE Zeichen beiliegen welches Bezug zum Produkt und der dazugehörigen Leistungserklärung hat. Der Hersteller oder auch Importeur ist verantwortlich für die Anbringung der CE-Kennzeichnung. Der Warenempfänger hat Anspruch auf eine Leistungserklärung in seiner Landessprache.
Händler die bisher Waren vom Hersteller bezogen haben und ein eigenes Label aufgebracht haben, können dies zwar weiterhin tun, müssen dann aber die Leistung unter eigener Verantwortung erklären und dafür haften. Händler die diesen Wagemut haben wird es vermutlich kaum geben, wer will schon etwas verantworten was er nicht beeinflussen kann sondern im blinden Vertrauen zukauft.
Nur noch gekennzeichnete Profiltafeln
Fakt ist: Ab dem 01.07.2014 dürfen nach der Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) tragende Profiltafeln nur noch mit CE Kennzeichnung und dazugehöriger Leistungserklärung nach DIN EN 1090-1 verbaut werden. Typenbemessungen und Tragfähigkeitsnachweise nach 18807-1 (Stahl) und entsprechende Ü-zeichen haben keine Bedeutung mehr.
Ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Bauprodukteverordnung kann von den marktüberwachenden Stellen der Länder Bauministerien angewandt werden, wenn sie durch eigene Ermittlungen oder Hinweisen folgend tätig werden. Die Bundesanstalt für Materialprüfung BAM in Berlin kann weitere Auskünfte geben.
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Logo Industrieverband IFBS |
Nordbleche orientiert sich als Mitglied in enger Zusammenarbeit an den Arbeitsmaterialien des Branchenverbandes IFBS (Internationaler Verband für den Metallleichtbau). Eine hohe Qualität für Produkte vom Markenhersteller verlangen einen hohen Anspruch, dem wir gerne gerecht werden und uns den Herausforderungen stellen. Ganz getreu dem Spruch "billige Ware wird meistens hinterher doppelt teuer".
(1) Die Formulierung wurde gemeinsam von Dipl.-Ing. Kai Kahles (IFBS) und René Elsässer getroffen
(1) Die Formulierung wurde gemeinsam von Dipl.-Ing. Kai Kahles (IFBS) und René Elsässer getroffen
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