Seit Juli 2014 nur noch CE gekennzeichnete Profilbleche zulässig

Ab dem 1. Juli 2014 dürfen nach der Bauprodukte-Verordnung (BauPVO) tragende Profiltafeln nur noch mit CE Kennzeichnung und dazugehöriger Leistungserklärung nach DIN EN 1090-1 verbaut werden (1) Bereits zum 1. Juli 2013 wurde die seit 1989 geltende Bauprodukte-Richtlinie BPR durch die neue Bauprodukte-Verordnung BauPVO abgelöst und gilt als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten, so daß eine Umsetzung in nationales Recht nicht erforderlich ist. Nordbleche CE Zertifikat Die neue BauPVO und damit einhergehende CE Kennzeichnung von Profilblech (Trapezblech, Hochprofil, Sandwachplatten aber auch Dachpfannenblech, Wellblech etc.) stellte viele Hersteller und Händler vor große Herausforderungen. Eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2014 ermöglichte es vielen Profilblech Herstellern die bisher Ü-Zertifizierten Profilbleche nun den mit anderen Anforderungen gespickten CE Zertifizierungen zu unterziehen. In der BauPVO werden die Bedingungen für das Inverkehrbringen