Nordbleche erfolgreich auditiert für CE Zertifizierung
Ab dem 1. Juli 2014 ist die Übergangsregelung vorbei, Trapezbleche müssen bei Inverkehrbringung der Waren eine CE Kennzeichnung aufweisen und je nach Produkt, Verwendung etc. eine Leistungserklärung sowie Konformitätserklärung haben.
Nach der erfolgreichen Ü-Zertifizierung in 2012 mit der bauaufsichtlichen Zulassung und der Fremdüberwachung durch die MPA Dortmund, haben wir heute das Audit für die Zertifizerung nach DIN EN 1090 erfolgreich absolviert und erwarten nun die Zuteilung des entsprechenden Zertifikats.
Kommentare