Toilettengang kein Dienstunfall - unglaublich aber wahr

Nachdem wir in den vergangenen Wochen immer mal wieder über Alltagsthemen berichtet haben, wie z.B. Nettigkeiten aus dem Alltag oder die neue Serie „Red doch kein Blech“ ist dem Blog-Author +René Elsässer heute morgen etwas völlig Neues als Thema in den Sinn gekommen. Auf dem Weg zur Arbeit hörte er im Radio die Sendung Entenjagd vom Sender NDR1 in dem der Mitspieler erraten muss, ob die vorgelesene Meldung echt oder eine Ente ist.

Die heutige erste Meldung wurde falsch beantwortet, nämlich als Ente betitelt, wie die meisten von uns es sicherlich auch tun würden. Die vorgelesene Nachricht ist so unglaublich, dass sie deshalb heute im Nordbleche Trapezblech Blog Einzug erhält. Berichtet wurde nämlich darüber, dass ein Polizist sich während der Dienstzeit beim Gang zur Toilette ungeschickter Weise den Finger einklemmte und somit einen Arbeitsunfall meldete. Nun sind wir es ja gewohnt, dass z.B. auch der Weg zur Arbeitsstätte auf direktem Wege geschehen muss, da etwaige Unfälle nur so Anerkennung finden. Man sollte meinen, dass der durchaus notwendige Toilettengang ein nicht vermeidbarer Bestandteil des Arbeitstages ist. Das Münchener Landgericht hat hierzu scheinbar eine ganz eigene Sichtweise. Der Unfall des Beamten wurde nämlich nicht als Dienstunfall anerkannt, wie dieses Urteil vom Focus verdeutlicht. 

Allen Kunden von Nordbleche sowie Handwerkern, Heimwerkern aber auch Arbeitgebern und –nehmern sei damit ein Impuls gesetzt: „Augen auf beim Toilettenlauf!“




 



Kommentare

Leberhaft hat gesagt…
Dies ist leider nicht das einzige Urteil in diesem Zusammenhang, absolut unverständlich für mich: http://www.morgenpost.de/printarchiv/auto/article118224652/Versicherung-muss-bei-Unfall-auf-dem-Weg-zur-Arbeit-nicht-zahlen.html

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