Eckpunkte für kurzfristige Änderung des EEG diskutiert - Absenkung der Solarförderung schon ab 2. Quartal 2011?

Am 20. Januar hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Solarförderung geäußert.
In einer Pressemitteilung wurden Eckpunkte für die kurzfristige Änderung des EEG bei Photovoltaik und beim Grünstromrivileg zur Kostendämpfung diskutiert.
Folgende Änderungen werden vorgeschlagen:
"- Der variable Teil der zum 1. Januar 2012 vorgesehenen Vergütungsabsenkung wird auf den 1. Juli 2011 vorgezogen. Die Absenkung kann damit bereits im 2. Halbjahr 2011 wirksam werden.
- Bei einem Marktvolumen oberhalb von 7.500 Megawatt (MW) erfolgt ein weiterer Degressionsschritt von 3 % (bisherige Obergrenze 6.500 MW).
- Die Absenkung zum 1. Juli 2011 kann damit je nach Marktentwicklung bei einer Zubauprognose von mehr als 7.500 MW bis zu 15 Prozent betragen (Bei Zubauprognose von nur 3500 Megawatt entfällt die vorgezogene Absenkung).
- Die Absenkung richtet sich nach der Marktentwicklung in den Monaten März, April und Mai 2011 (Bemessungszeitraum). Die Bundesnetzagentur rechnet anhand der Anlagenmeldungen in diesen Monaten das Marktvolumen für ein Jahr hoch.
- Die Degression zum 1. Januar 2012 entspricht zusammen mit der vorgezogenen Degression der gesetzlich festgelegten Gesamtdegression von maximal 24 %.
- Wegen der längeren Planungszeiten für Freiflächenanlagen soll die Absenkung für diese Anlagen zum 1. September 2011 erfolgen.
[...]
Von wachsender Bedeutung für die EEG-Umlage ist auch das Grünstromprivileg, das für alle Erneuerbaren Energien gilt. Denn: Ausgenommen von der Zahlung der EEG-Umlage sind Energieversorgungsunternehmen, wenn für mindestens 50% des gelieferten Stroms erneuerbare Energien eingesetzt werden und diese Strommenge nicht nach dem EEG vergütet, sondern direkt vermarktet wurde. Hierdurch entsteht ein bedeutender wirtschaftlicher Vorteil, da der gesamte gelieferte Strom dann von der Umlage befreit ist.
Durch den Anstieg der EEG-Umlage von rd. 2 ct/kWh im Jahr 2010 auf 3,53 ct/kWh in 2011 wächst der Anreiz, das Grünstromprivileg zu nutzen, unverhältnismäßig und begünstigt Mitnahmeeffekte, die zu Lasten der anderen Stromverbraucher gehen.
Das Bundesumweltministerium schlägt daher vor, die Umlagebefreiung für die Unternehmen, die das Grünstromprivileg nutzen, auf 2,0 ct/kWh zu begrenzen. Dies entspricht in etwa der Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2010 und damit dem bisher zu erzielenden Vorteil. Auch diese Maßnahme begrenzt die Belastung der Stromverbraucher."*
Wer noch schnell seine eigene Anlage realisieren möchte, sollte sich umgehend an seinen Photovoltaik / Solarhändler seine Vertrauens wenden. Für die notwendige Dacheindeckung des Objekts freut sich Nordbleche auf Anfragen. Übrigens - dort gibt es auch Solarbefestiger oder Stockschrauben für Befestiger. Details unter www.nordbleche.de
*Quelle: BMU Pressemitteilungen, Nr. 008/11, Berlin, 20.01.2011
Link: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/46935.php
Quelle Bild: Klaus Uwe Gerhardt / pixelio.de
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